Mann Vater mit Kind am Tablet zu Hause

E-Government 2020: Bürger behalten Datenhoheit

Veröffentlicht am 30.01.2019

Welche Behörde darf auf meine Daten zugreifen? Und wann hat sie das zu welchem Zweck getan? In unserer Vision des Bürgerportals behalten die Bürger die Hoheit über ihre Daten und erteilen und entziehen Berechtigungen für Behörden. In dieser Folge unserer Serie zum E-Government 2020 geht es um das Bürgerportal und den Datenschutz.

Schutz sensibler Daten besonders wichtig

Seit seiner Scheidung vor drei Jahren ist Martin Krause alleinerziehender Vater seines inzwischen fünfjährigen Sohns. Es fällt ihm nicht leicht, seine Arbeit in einer Werbeagentur und die Erziehung des Kindes unter einen Hut zu bringen. Inzwischen kann er über das Bürgerportal viele Verwaltungsangelegenheiten nach Feierabend von zu Hause aus erledigen – für Martin eine große Erleichterung. Bei der Einführung des Portals war er noch skeptisch. Vor allem um die Sicherheit und den Schutz seiner persönlichen Daten machte er sich große Sorgen. Konnte er wirklich davon ausgehen, dass nur diejenigen Zugriffe erhalten, die dazu auch berechtigt sind?

"Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder, bis spätestens 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Im September 2018 wurde eine Beta-Version des Bürgerportals freigeschaltet."

 

Quelle: golem.de*

Nach eingehender Beschäftigung mit der Plattform ist Herr Krause vom Sicherheitskonzept überzeugt. Besonders gut findet er, dass er selbst die Hoheit über seine Daten hat. Benötigt eine Behörde Zugriff auf seine Daten, dann kann Herr Krause die nötige Berechtigung dazu erteilen, die Daten einzusehen, falls diese nicht ohnehin in den bestehenden Registern des Staats liegen. Ist der jeweilige Verwaltungsvorgang abgeschlossen, kann er die Berechtigung ebenso einfach wieder entziehen. Dadurch behält Herr Krause die Kontrolle über die Nutzung seiner Daten.

Übersicht auf einen Blick

Anhand seiner persönlichen Übersichtsseite im Bürgerportal kann er komfortabel einsehen, wer wann und zu welchem Zweck auf seine Daten zugegriffen hat. Dort erkennt der alleinerziehende Vater auf einen Blick, ob etwa eine von ihm erteilte Berechtigung noch notwendig ist. Gleichzeitig ist ihm wichtig: Solange und soweit nicht im Einzelfall gesetzliche Grundlagen dem entgegenstehen, kann er andere verbindlich auffordern, über ihn gespeicherte Informationen zu löschen.

Auch die Sicherheitsarchitektur sagt Herrn Krause zu. Als er kürzlich eine Änderung seines Kindergeldbescheids beantragen wollte, musste er beim Portal zusätzlich zu seiner Anmeldung via Personalausweis eine sechsstellige PIN eingeben. Hingegen brauchte er die PIN nicht, als er eine Woche später den neuen Familienhund für die Hundesteuer anmeldete. Von dieser sinnvollen Sicherheitsabstufung je nach Sensibilität des Verwaltungsvorgangs ist er beeindruckt.

Fazit

Diese Vision für E-Government im Jahr 2020 ist heute noch Zukunftsmusik. Damit sich solche Szenarien realisieren lassen, hat die Bundesdruckerei eine Studie erstellt, die die grundlegenden Parameter für eine umfassende und sichere E-Government-Architektur umfasst. Ein wichtiges Ergebnis: Die Bürger müssen die digital angebotenen Verwaltungsdienstleistungen intuitiv nutzen können und diese müssen bürgerzentriert sein. Die Studie „Zukunft E-Government – Vorschläge für eine bürgerfreundliche und sichere Digitalisierung der Verwaltung“ beleuchtet unter anderem die entscheidenden technischen, rechtlichen, politischen sowie gesellschaftlichen Aspekte.

 

*Artikel auf golem.de: Der Bund schaltet sein Online-Bürgerportal frei

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