Mann steht mit Tabet im Büro

Warum die digitale Verwaltung moderne Register braucht

Veröffentlicht am 03.12.2020

Etwa 220 Registertypen existieren in Deutschland nebeneinanderher. Verknüpfung Fehlanzeige. Deshalb müssen Bürger vorm Ämtergang jedes Mal aufs Neue dieselben Nachweise und Daten zusammensuchen. Das Registermodernisierungsgesetz soll damit aufräumen. Ganz im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG). 

Register – das klingt nach massiven Aktenschränken in fensterlosen Kellerräumen. Ein Begriff, stellvertretend für ausufernde Bürokratie in der Verwaltung. Und das mitten in Zeiten des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Dabei weist die Grundidee eines Registers in eine komplett andere Richtung. Wer sich beispielsweise nicht ewig durch ein 500 Seiten dickes Fachbuch wühlen möchte, schlägt Schlüsselbegriffe im Stichwortverzeichnis nach. Über die Schnellspur geht es dann zur gewünschten Information. Und eigentlich könnten das Melderegister, das Personenstandsregister, das Bundeszentralregister oder das Gewerbezentralregister ähnlich hilfreich sein, wenn Behörden Verwaltungsleistungen für Bürger und Unternehmen erbringen. Eigentlich.

Ein Meilenstein für die Umsetzung des OZG

Die gelebte Praxis hierzulande sieht anders aus. Denn in Deutschlands Verwaltungsregistern schlummern zwar alle relevanten Daten. Allerdings herrscht eher ein Neben- als ein Miteinander dieser rund 220 Registertypen. Sie sind kaum miteinander vernetzt, widersprechen sich aufgrund von Eingabefehlern oder unterschiedlichen Aktualisierungsrhythmen mitunter sogar. Kurz: Die Behörde, die den Kindergeldantrag eines Bürgers bearbeitet, kann keinen Nutzen aus den Registern ziehen. Stattdessen wird sie den Bürger um Angaben und Dokumente bitten, die er evtl. schon mehrmals eingereicht hat – und die streng genommen in mindestens einem der vielen Verzeichnisse bereits vorliegen. Ein Paradebeispiel für Bürokratie – und für Beamte wie Antragsteller lästig bis belastend.

Doch dieser Zustand soll nicht mehr lange anhalten. Ende September 2020 nämlich beschloss die Bundesregierung das Registermodernisierungsgesetz (RegMoG). Dessen Ziel ist laut Bundesinnenministerium (BMI) „eine Registerlandschaft, die logisch miteinander verknüpft sowie technisch, rechtlich und organisatorisch funktional ist“. Das würde nicht nur Behörden und Bürger entlasten, sondern auch die digitale Verwaltung vorantreiben. Das RegMoG ist im Grunde unabdingbar für die Umsetzung des OZG.

Once only dank Registervernetzung

Warum genau, das erschließt sich vor allem beim Blick auf den ausführlichen Gesetzestitel: „(...) Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze“.

Hinter der komplexen Wortfassade steht ein simples Prinzip: Alle Register, die für Online-Services nach dem OZG besonders relevant sind – das RegMoG listet 56 von ihnen –, erhalten ein übergreifendes „Ordnungsmerkmal“: die Steuer-Identifikationsnummer. Gemeinsam mit einigen wenigen Basisdaten wie Name, Geburtsdatum oder Geschlecht fließt diese in die einzelnen Verzeichnisse ein, verbindet und synchronisiert sie.

Eine Kfz-Zulassungsstelle etwa muss einen Antragsteller dann nicht länger um seinen Personalausweis bitten. Vielmehr holt sie sich digital die Zustimmung des Bürgers, unter Angabe von dessen Steuer-ID auf das Melderegister zuzugreifen. Am Ende sorgt das im RegMoG beschriebene „registerübergreifende Identitätsmanagement“ dafür, dass Bürger bestimmte Informationen und Nachweise nur noch ein einziges Mal vorhalten müssen. Dieser Grundsatz nennt sich „Once-only“-Prinzip. Neben dem Aufwand an beiden Enden von Verwaltungsprozessen minimiert Once only zudem die Massen von redundanten Daten, die derzeit noch in der deutschen Registerlandschaft umherschwirren.

„Eine Verwaltung ist nicht schon deshalb digitalisiert, weil man den Termin online reservieren kann. Solange beim Elterngeldantrag  Kopien von Personalausweis und Geburtsurkunde verlangt werden, leben wir noch im letzten Jahrhundert. Die Zukunft heißt: Datencockpit statt Zettelwirtschaft. Das Registermodernisierungsgesetz ist der Grundstein, auf dem wir die digitale Verwaltung bauen können.“

Bundesinnenminister Horst Seehofer

Datencockpit schafft Transparenz

Beinahe wirkt der Kern des Registermodernisierungsgesetzes zu schön, um datenschutzkonform zu sein. Hierzu klärt das BMI auf: Zum einen wird es kein Superregister geben. Zum anderen bleiben die dezentralen Verzeichnisse erhalten – und mit ihnen die Stärke, die dezentrale Strukturen zum Beispiel bei Cyber-Angriffen auszeichnet: Es ist nie der ganze Datenbestand betroffen.

Hierzu soll der Bürger entsprechende Kontrollmöglichkeiten erhalten. Denn ganz im Sinne des OZG sieht das RegMoG ein virtuelles Datencockpit vor. Jeder Bürger kann jederzeit auf seinem Endgerät nachvollziehen, welche Behörde warum auf welche Informationen zugreifen möchte. Damit entsteht eine Transparenz, die es in Deutschlands fensterlosen Aktenkellern nie gegeben hat.

 

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