Mann sitzt am Computer am Schreibtisch im Büro

Voraussetzungen für E-Government: Registermodernisierung

Veröffentlicht am 12.04.2019

Welches sind die nicht technischen Voraussetzungen für ein funktionierendes E-Government in Deutschland? In unserer Studie „Zukunft E-Government“ finden wir Antworten. Für Sie haben wir die wichtigsten Faktoren in einer vierteiligen Serie zusammengefasst. Heute in Teil drei: die Registermodernisierung.

„Once only“ als Basis für E-Government

Bürger brauchen ihre Daten digital nur einmal an die Behörden zu übermitteln. Dieses Prinzip – „Once only“ genannt – ist ein zentrales Element beim modernen E-Government. Der Vorteil: Werden die Daten für einen weiteren Verwaltungsvorgang benötigt, geben die Behörden die schon vorhandenen Daten untereinander weiter. Der Bürger braucht seine Daten nicht noch einmal zu übersenden.

Das Problem: Bislang dürfen Behörden einander nicht einfach Daten zusenden. Es sei denn, es existiert eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für den Vorgang. Diese Situation behindert die Verwaltungsmodernisierung massiv. Denn wenn der Datenaustausch nicht vereinfacht wird und Bürger ihre personenbezogenen Daten mehrfach eingeben und an verschiedenen öffentlichen Stellen hinterlegen müssen, geht dies zu Lasten von Bequemlichkeit und Nutzerfreundlichkeit. Entsprechend werden manche Bürger das Angebot erst gar nicht nutzen. Zudem sinkt das subjektive Sicherheitsgefühl, wenn man seine Daten an gleich mehreren Stellen hinterlegen muss. Das kann einen Vertrauensverlust zur Folge haben.

Moderne Register ermöglichen den Zugang zum vorhandenen Datenschatz und verbessern den Datenschutz – sie sind das Fundament für wirksames E-Government.

Dr. Johannes Ludewig, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrats

Registermodernisierungsgesetz kann Rahmen setzen

Die Lösung in Deutschland für „Once only“ ist ein Registermodernisierungsgesetz. Es hat zum Ziel, dass die einzelnen vorhandenen Register miteinander verknüpft werden dürfen. Das wäre vor allem für den Austausch von oft benötigten Basisdaten hilfreich – wie Name, Geburtsort und -datum oder Meldeadresse. Ein solches Gesetz könnte den notwendigen rechtlichen Rahmen schaffen, der den Austausch zwischen Behörden für sämtliche Verwaltungsdienstleistungen gestattet. Ohne diesen legislativen Schritt ist das „Once only“-Prinzip kaum zu realisieren.

Wenn der Bürger der Verwaltung in Sachen Datennutzung vertrauen soll, gibt es dazu einen simplen Weg: Er muss Herr seiner Daten bleiben. Kann er jedem Austausch der Daten zustimmen bzw. ihn untersagen, sind die Verwaltungsprozesse transparent und nachvollziehbar. Moderne Technologien ermöglichen dies – mit ihnen können auch einmal erteilte Berechtigungen wieder entzogen werden.

Normenkontrollrat hat Gutachten beauftragt

Die Beratungsgesellschaft McKinsey hat im Jahr 2017 im Auftrag des Nationalen Normenkontrollrats ein Gutachten vorgelegt. Der Nationale Normenkontrollrat berät als unabhängiges Gremium die Bundesregierung in Fragen des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung. In dem Gutachten mit dem Titel „Mehr Leistung für Bürger und Unternehmen: Verwaltung digitalisieren. Register modernisieren“ zeigen die Experten Wege auf, wie die Verwaltung durch eine moderne, digital vernetzte Registerlandschaft effizienter und leistungsfähiger werden kann. Dabei steht der Nutzen für die Bürger und für Unternehmen, die Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen, im Fokus.

 

 

Quelle: Stellungnahme "Nationaler Normenkontrollrat veröffentlicht Gutachten"

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