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Qualifiziertes Siegel für EPREL-Registrierung

17. März 2022 – Seit dem 1. Januar 2019 müssen Lieferanten von Geräten, für die ein Energielabel erforderlich ist, diese vor dem Verkauf auf dem EU-Markt in der europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL-Datenbank) registrieren. Für mehr Sicherheit im Prozess sorgt ab Ende Februar 2022 das qualifizierte elektronische Siegel. Alle Unternehmensdaten sollen bei der Registrierung mit einem qualifizierten elektronischen Siegel bestätigt werden.

Kühlschrank-, Waschmaschinen- oder andere Elektrogerätehersteller benötigen ab Ende Februar ein qualifiziertes elektronisches Siegel, um sich sicher in der EU-Datenbank EPREL (EU Product Registration database for Energy Labelling) zu registrieren. Die EU-Kommission fordert alle Unternehmen auf, ihre Registrierungsdaten sowie die Existenz ihrer Firma auf elektronischem Wege verbindlich zu bestätigen. Als Betreiber der Datenbank schreibt die EU-Kommission dafür das qualifizierten elektronische Siegel vor.

Mehr Vertrauen mit qualifiziertem Siegel

In der digitalen Welt ersetzt das qualifizierte elektronische Siegel den Firmenstempel. Das Siegel stellt die Echtheit von digitalen Dokumenten sicher. Juristische Personen – wie Unternehmen – weisen mit dem elektronischen Siegel nach, dass ein Dokument von ihnen stammt und die Daten nicht manipuliert wurden.

Im Falle der EPREL-Datenbank haben Verbraucher die Möglichkeit, durch Scannen des QR-Codes auf einem Energielabel digital auf die Datenbank zuzugreifen. Sie können dort für jedes registrierte Produkt das Produktdatenblatt und Energielabel einsehen. Der neue Verifikationsprozess mit elektronischem Siegel erhöht die Sicherheit des Verfahrens: Das Siegel gewährleistet, dass nur zugelassene Lieferanten ihre Produkte auf der EPREL-Plattform registrieren können und verhindert Manipulationen oder gefälschte Einträge in der Datenbank.

Die Siegelkarte im Einsatz

Konkret heißt die neue Vorgabe der EU-Kommission für alle beteiligten Unternehmen: Die eingegebenen Organisationsdaten müssen als gesiegeltes PDF in der EPREL-Datenbank hochgeladen werden. Für das Siegeln der Dokumente eignet sich beispielsweise die Siegelkarte von D-Trust, dem Vertrauensdiensteanbieter der Bundesdruckerei-Gruppe.

Um die Anforderungen der EU-Kommission umzusetzen, benötigen Sie folgende drei Komponenten:

  • eine qualifizierte Siegelkarte

    Diese kann im D-Trust Portal durch einen zeichnungsberechtigten Vertreter des Unternehmens bestellt werden. Der Beantragungsprozess von der Identifizierung über die Einreichung des Antrags per Post bis zur Auslieferung der Karte (innerhalb Deutschlands) dauert circa drei Wochen.
  • ein Kartenlesegerät
  • eine Software zur Siegelung von Dateien

Passende Angebote zu Hard- und Software finden Sie in unserem Partnershop von Reiner SCT.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unseren Vertrieb unter vertrieb@d-trust.net.

Bestellen Sie hier direkt Ihre EPREL Siegelkarte oder informieren Sie sich auf unserer Website über unsere Siegel-Lösungen.

Bis 22. Oktober 2024 verlangt die EU den Einsatz von qualifizierten elektronischen Siegeln. Wir haben Ihnen hierfür eine Schritt-für-Schritt Anleitung erstellt. Mehr Informationen und die Videoanleitung zu EPREL finden Sie hier.