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Nächster Schritt beim Organ- und Gewebespende-Register

Im März ging das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende online. Nun müssen ab dem 01. Juli 2024 auch alle Krankenhäuser, die Organe oder Gewebe entnehmen, an das Register angeschlossen sein und dieses für Erklärungsabrufe nutzen. Die Plattform wird von der Bundesdruckerei GmbH im Auftrag des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und betrieben.   

Einführung in mehreren Schritten 

Seit dem 18. März 2024 können sich Bürger und Bürgerinnen mit der Online-Ausweisfunktion ihres Personalausweises im Organ- und Gewebespende-Register authentifizieren, um sich für die Organspende zu registrieren oder diese abzulehnen. Die Entscheidung kann dort jederzeit aktualisiert oder widerrufen werden. Bestehende Organspendeausweise und Patientenverfügungen behalten ihre Gültigkeit, bei mehreren Erklärungen gilt immer die Aktuellste. 

Nach dreimonatiger Laufzeit haben bereits über 132.000 Menschen ihre Willenserklärung im Register hinterlegt.  

Im zweiten Einführungsschritt müssen ab dem 01. Juli alle Krankenhäuser, die für die Organentnahme zugelassen sind, an das Register angeschlossen sein. Ab dann können sie digital und ohne Papierausweis den Entscheidungsstatus ihrer Patienten und Patientinnen überprüfen.  

Die technische Schnittstelle bildet die Telematikinfrastruktur (TI), die von der gematik betrieben wird. Die Authentifizierung innerhalb der TI erfolgt über den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).  

Einbindung in Krankenkassen-Apps ab Herbst 

Bis zum Herbst 2024 kann das Organ- und Gewebespende-Register dann über die Krankenkassen-Apps und die GesundheitsID erreicht werden. Dies erlaubt eine direkte Einbindung des Registers in die Apps der Krankenkassen, womit die Barriere zur Registrierung niedriger wird. Bis zum Januar 2025 sollen auch die auch die behördlich zugelassenen Einrichtungen für Gewebespenden an das Register angeschlossen sein.