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eHBA für weitere Berufe in Apotheken bei D-Trust bestellbar

07. Juli 2022 – Das E-Rezept kommt immer näher und Apotheken sollten sich auf den Start am 1. September vorbereiten: Alle relevanten Berufsgruppen, die in Apotheken E-Rezepte entgegennehmen müssen, können sich ab sofort mit einem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) von D-Trust ausstatten lassen.

Lange Zeit war es Apothekerinnen und Apothekern vorbehalten einen elektronischen Heilberufsausweis zu bestellen. Mit der Einführung des E-Rezepts müssen nun aber auch die Berufsgruppen der Pharmazieingenieure und Apothekerassistenten einen eHBA besitzen, denn für jede Rezeptbearbeitung ist dieser erforderlich. Wird eine Verordnung korrigiert, muss diese sogar rechtsverbindlich elektronisch signiert werden. Die dafür erforderliche qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist integraler Bestandteil des eHBA. Der eHBA ist ein persönlicher Ausweis, der nicht übertragbar ist. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Apotheke, die E-Rezepte entgegennehmen, benötigen daher einen eigenen eHBA.

D-Trust alleiniger Produzent des eHBA

Nun ist es soweit: Pharmazieingenieurinnen und Pharmazieingenieure sowie Apothekerassistentinnen und Apothekerassistenten dürfen sich mit einem eHBA persönlich in der Telematikinfrastruktur (TI) als Heilberufler authentifizieren. Herausgeber des eHBA für diese Berufsgruppen ist vorübergehend die gematik GmbH. Gesetzlich vorgesehen ist für die Ausgabe eigentlich das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR), das aber aktuell noch nicht ausgabebereit ist. Damit die Berufsgruppen dennoch fristgerecht einen eHBA bestellen können, übernimmt die gematik GmbH die Kartenherausgabe. Sie prüft die Berechtigung und das Berufsattribut der Antragstellerinnen und Antragsteller. D-Trust, ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, ist alleiniger Produzent des Herausgebers gematik GmbH und stellt im Jahr 2022 den eHBA für Pharmazieingenieurinnen und Pharmazieingenieure sowie Apothekerassistentinnen und Apothekerassistenten her.

Beschäftigte Berufsgruppen in Apotheken benötigen den eHBA für:

  • den sicheren Zugriff auf die Telematikinfrastruktur und die Patientendaten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert sind,
  • die rechtssichere qualifizierte elektronische Signatur von Dispensierdatensätzen, geänderte E-Rezepte, Abrechnungsdatensätze oder Dokumentationen in Vertretung der Apothekenleitung,
  • die Ent- und Verschlüsselung von vertraulichen Daten oder Dokumenten wie bspw. KIM-Nachrichten des persönlichen Postfaches.

Im E-Health-Antragsportal von D-Trust können Pharmazieingenieurinnen und Pharmazieingenieure sowie Apothekerassistentinnen und Apothekerassistenten ihren eHBA jetzt bestellen. Wählen Sie dafür bitte den Kartentyp „Elektronischer Heilberufsausweis für Apothekenberufe“ aus. Weitere Informationen zum Bestellprozess finden Sie in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung eines eHBA.

Mit dem Heilberufsausweis weisen sich Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten oder Apotheker persönlich in der besonders geschützten Telematikinfrastruktur aus.

Die SMC-B, auch bekannt als Praxis- oder Institutionsausweis, ist der Schlüssel für die Telematikinfrastruktur. Mit ihr weisen sich Institutionen im Gesundheitswesen als medizinische Einrichtung aus.

Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Akteure im Gesundheitswesen. Das ermöglicht den sicheren sektoren- und systemübergreifenden Austausch sensibler Daten innerhalb eines geschlossenen Netzes.

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