Arzt zeigt einer Patientin Röntgenaufnahmen auf einem Tablet

Anwendungen in der Telematikinfrastruktur: Das alles gehört zur TI

Ziel der Telematikinfrastruktur (TI) ist eine sichere digitale Vernetzung aller Akteure und Akteurinnen in der medizinischen Versorgung – inklusive der Patienten und Patientinnen. Dank der digitalen Infrastruktur werden medizinische Informationen ohne Zeit- und Datenverlust ausgetauscht. Damit das gelingt, gibt es für verschiedene Aufgaben unterschiedliche Anwendungen in der Telematikinfrastruktur.

Überblick über die TI-Anwendungen

Welche Vorgeschichte hat die Patientin? Welche Medikamente nimmt der Patient? Gibt es Unverträglichkeiten? Irgendjemand hat diese Informationen, aber wer? Derzeit ist es aufwendig, umfassende medizinische Informationen über Patienten und Patientinnen zu erhalten. Selbst Hausärzte und Hausärztinnen sind häufig überfragt. Das ändert sich mit der Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen: Alle Akteure und Akteurinnen werden digital miteinander vernetzt. So wird sichergestellt, dass sämtliche relevanten Gesundheitsdaten auf dem aktuellen Stand vorliegen und jederzeit das Richtige getan werden kann.

Die verschiedenen TI-Anwendungen greifen ineinander, um die bestmögliche Kommunikation und Behandlung zu ermöglichen. Dazu zählen:

Piktogramm eines Dokuments

Die elektronische Patientenakte (ePA)

In der elektronischen Patientenakte, kurz ePA, werden alle relevanten medizinischen Daten von Patienten und Patientinnen gespeichert. Seit Anfang 2025 wird für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA angelegt – es sei denn, sie widersprechen mit der sogenannten Opt-Out-Möglichkeit . Die elektronische Patientenakte bündelt sämtliche wichtigen Gesundheitsdaten, also beispielsweise Arztbriefe, Medikationen oder Befunde. Medizinisches Personal kann – nach Einwilligung des Patienten bzw. der Patientin – auf diese Daten zugreifen. Das erlaubt einen schnellen Überblick über die gesamte Anamnese und darauf aufbauend eine zielführende Behandlung.

Piktogramm Ausweis mit Haken

Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)

Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) erlaubt es, die Stammdaten von Versicherten auf deren elektronischer Gesundheitskarte – abgekürzt: eGK – online zu prüfen und zu aktualisieren. Zu den Versichertenstammdaten zählen

  • Persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Adresse und Geschlecht
  • Informationen zur Krankenversicherung
  • Angaben zum Versicherungsschutz

Die Prüfung der Versichertenstammdaten ist quartalsweise bei jedem Kontakt zwischen ärztlichem Personal und Patient bzw. Patientin verpflichtend. Aktualisierte VSDM-Informationen werden per Telematikinfrastruktur automatisch auf die eGK übertragen. Der Vorteil des Versichertenstammdatenmanagements: Es müssen bei Änderungen keine neuen Gesundheitskarten an die Versicherten verschickt werden.

Piktogramm einer Person mit einer Sprechblase

KIM: Kommunikation im Medizinwesen

Nachrichten und Dokumente im Medizinwesen werden per E-Mail via KIM ausgetauscht. Dabei erfolgt der Versand in einem geschützten Netz – der Telematikinfrastruktur (TI). Nur registrierte und authentisierte TI-Nutzende haben Zugriff. Folgende Dokumente können ausgetauscht werden:

  • Befunde wie Labordaten oder Röntgenbilder
  • eArztbriefe
  • Heil- und Kostenpläne
  • Abrechnungen
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Registrierte Nutzende verfassen über KIM wie gewohnt E-Mails, mit Anhang oder auch ohne. Nur wer ebenfalls registriert ist, kann KIM-Mails empfangen. Dazu wird ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) oder ein elektronischer Berufsausweis (eBA) benötigt. Leistungserbringer im Gesundheitswesen wie Praxen, Kliniken, Reha- und Vorsorgeeinrichtungen, Hilfsmittelbetriebe und Apotheken brauchen den Institutions- und Praxisausweis SMC-B oder dessen weiterentwickelte Variante SM-B. Versandte Nachrichten werden übertragen an das KIM-Clientmodul, vergleichbar mit einem SMTP-Server, wo sie verschlüsselt und signiert werden. Anschließend erfolgt der eigentliche Versand der Gesundheitsdaten über den Mailserver, den KIM-Fachdienst. Das Clientmodul entschlüsselt die Nachricht, sodass Empfänger und Empfängerinnen die Nachricht als Klartext sehen.

Piktogramm zweier Sprechblasen

Der TI-Messenger

Als Alternative zur E-Mail via KIM wird derzeit der TI-Messenger als neuer Standard entwickelt. Er erlaubt das Instant Messaging auf Smartphone, Tablet und Desktop. Der TI-Messenger orientiert sich am Matrix-Protokoll und gewährleistet

  • Interoperabilität, also sektoren- und anbieterübergreifenden Austausch,
  • Integrität aufgrund des hohen Out-of-the-box-Sicherheitsniveaus und nicht zuletzt
  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.

Der TI-Messenger erlaubt schnelle Rückfragen etwa zu Medikationen oder Laborbefunden, auch Bitten um Rückrufe können als Textnachrichten gestellt werden. Über den TI-Messenger lassen sich allerdings auch größere Datenmengen verschicken.

Im ersten Schritt kommunizieren die Leistungserbringer per TI-Messenger miteinander. Die gematik als treibende Kraft hinter der Digitalisierung des Gesundheitswesens hat bereits mehrere Anbieter zertifiziert, die den hohen Sicherheitsansprüchen für TI-Messenger genügen. Noch 2025 will die gematik auch die Versicherten ins Messaging-System einbinden.

Piktogramm eines Computers mit digitaler Signatur

Das E-Rezept

Ausgestellte E-Rezepte werden in die Telematikinfrastruktur eingegeben. Wenn der Patient oder die Patientin in der Apotheke die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in das E-Health-Kartenterminal steckt, kann der Apotheker bzw. die Apothekerin sehen, um welche Medikamente es sich handelt – und sie aushändigen. Alternativ können E-Rezepte per App digital einer Apotheke zugewiesen werden: Patienten und Patientinnen können den Rezeptcode auf ihrer App vorzeigen. Papier? Überflüssig.

Noch gibt es E-Rezepte auch als Ausdruck mit Rezeptcode. Das Fachpersonal in der Apotheke scannt den Rezeptcode ab und händigt die Medikamente aus.

Piktogramm eines Dokuments mit einem Stempel

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die Krankschreibung auf Papier wird selten und verschwindet bald: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden jetzt digital ausgestellt. Dabei geben Ärzte und Ärztinnen über die Telematikinfrastruktur sämtliche Krankschreibungen an die jeweiligen Krankenkassen weiter. Dort können sie von den Arbeitgebern abgerufen werden. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • enthält den Namen der versicherten Person,
  • unterscheidet zwischen Erst- und Folgebescheinigung,
  • terminiert Anfang und Ende der Arbeitsunfähigkeit und
  • nennt weder Namen des Arztes oder der Ärztin noch die Diagnose.

Für Privatpatienten und -patientinnen gibt es bislang keine eAU. Sie nutzen weiterhin die Papierversion der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Piktogramm von Tabletten

Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Der E-Medikationsplan ermöglicht den Leistungserbringern im Gesundheitswesen, mehr Transparenz zu den eingenommenen Medikamenten zu erhalten. Er enthält einen strukturierten Überblick, welche Medikamente ein Patient oder eine Patientin aktuell einnimmt. Darüber hinaus enthält der elektronische Medikationsplan wichtige Zusatzinformationen, um beispielsweise unerwünschte Wechselwirkungen wie etwa bei Allergien zu vermeiden. Durch die Übergabe ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erlauben die Versicherten ihren behandelnden Ärzten und Ärztinnen, Zahnärzten und Zahnärztinnen, Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen sowie Kliniken oder Apotheken den Zugriff auf ihren E-Medikationsplan.

Der elektronische Medikationsplan, kurz eMP, wird auf Wunsch von Versicherten geführt. Meist erstellt der Hausarzt oder die Hausärztin diesen eMP. Die standardisierten Vorgaben für diese Datensätze liefert die Telematikinfrastruktur.

Piktogramm mit einem vernetzten Herzen

Das Notfalldatenmanagement (NFDM)

Medizinische Informationen, die bei Notfällen relevant sein können, werden dank des Notfalldatenmanagements direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. Es ist eine freiwillige Leistung. Diese Notfalldaten von Versicherten werden gespeichert:

  • Diagnosen
  • Medikationen
  • Allergien & Unverträglichkeiten
  • Organspendeausweise
  • Patientenverfügungen
  • Vorsorgevollmachten
  • Kontaktdaten & besondere Hinweise

Ähnlich wie beim elektronischen Medikationsplan erstellt meist der Hausarzt oder die Hausärztin die Erstanlage des NFDM. Auch hier erleichtern standardisierte TI-Vorlagen das Erstellen der Datensätze für die Notfalldaten.

Piktogramm eines verschlüsselten Dokuments

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Digitale Informationen müssen ebenso verlässlich stimmen wie solche auf Papier. Das garantiert die qualifizierte elektronische Signatur. QES ist als sicherste Form des digitalen Unterschreibens rechtlich der Unterschrift per Hand gleichgestellt und ist im Gesundheitswesen immer an den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) gekoppelt. QES-Unterschriften sind bei eArztbriefen und beim Ausstellen von E-Rezepten oder elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) ebenso verpflichtend wie beim Anlegen der Datensätze für das Notfalldatenmanagement (NFDM).

Am Aussehen ist eine qualifizierte elektronische Signatur nicht zu erkennen. Dafür entscheidend ist eine Datenverknüpfung im Hintergrund, die das menschliche Auge nicht erfassen kann. Dabei wird jede elektronische Signatur an die dazugehörige digitale TI-Identität gekoppelt.

Sie möchten die vielfältigen Anwendungen der Telematikinfrastruktur nutzen? Informieren Sie sich auf unseren Zielgruppenseiten zum weiteren Vorgehen!

Piktogramm eines Dokuments mit einem Paragraphen-Zeichen

Die eVerordnung

Die eVerordnung erlaubt es Ärzten und Ärztinnen, Verordnungen elektronisch auszustellen und direkt an die Krankenkasse sowie an Patienten und Patientinnen zu übermitteln. Auch Sanitätshäuser, Apotheken und die Hersteller von Hilfsmitteln profitieren von den schnelleren Abläufen und Abrechnungen. Dabei wird der Begriff „Hilfsmittel“ weit gefasst: Brillen und Hörgeräte sind ebenso gemeint wie Gehhilfen und Rollstühle, Bandagen und orthopädische Schuhe.

Die eVerordnung wird in mehreren Schritten eingeführt. Das Projekt startete 2024, seinerzeit begrenzt auf orthopädische Hilfsmittel. Ab Januar 2027 gilt die eVerordnung für sämtliche Hilfsmittel, ab Juli 2027 wird die elektronische Verordnung für alle Versorger verpflichtend.

Wer kann die Anwendungen in der TI nutzen?

D-Trust Logo

Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure und Akteurinnen im Gesundheitswesen digital miteinander. Auf den Seiten von D-Trust, einer Tochtergesellschaft der Bundesdruckerei, erfahren Sie, wer die TI-Anwendungen nutzen kann.

Häufige Fragen zu TI-Anwendungen

Mit der Digitalisierung verändern sich viele Abläufe im Gesundheitswesen. Dabei tauchen naturgemäß Fragen auf. Einige der häufigsten beantworten wir hier.

Um die Telematikinfrastruktur (TI) zu nutzen, braucht es einen Zugang über sogenannte Smartcards. Alle Beschäftigten im Gesundheitswesen benötigen als Smartcard einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) oder Berufsausweis (eBA). Einrichtungen im Gesundheitswesen brauchen die Institutions-Smartcard SMC-B oder ihre Variante SM-B. E-Health-Kartenleser erkennen außer eHBA bzw. eBA, SMC-B und SM-B auch die Gesundheitskarten und Krankenversicherungskarten von Versicherten. Über Konnektoren wird der Zugang zur Telematikinfrastruktur erteilt.

Ihr Zugang – ob eHBA, eBA, SMC-B oder SM-B – regelt, welche Optionen der Telematikinfrastruktur Sie nutzen dürfen. Dabei gilt der Grundsatz der Notwendigkeit: Sie können nur so viel an Informationen einsehen, wie Sie brauchen, um Patienten und Patientinnen versorgen zu können. So hat der eBA-Zugang weniger Anwendungsmöglichkeiten als die eHBA-Zugänge, für die es ebenfalls Abstufungen gibt.

Die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen ist auf höchste Sicherheit ausgelegt. Sie ist ein geschlossenes Netz, auf das nur registrierte Nutzende über Konnektoren per VPN (virtuelles privates Netzwerk ) zugreifen können. Die Kommunikation zwischen allen TI-Beteiligten wird durch ein kryptografisches Verfahren verschlüsselt. Um jederzeit höchste Sicherheitsstandards zu erfüllen, wird dieses Verfahren regelmäßig an die neuesten technologischen Entwicklungen angepasst.

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