Online-Ausweisfunktion: In sechs Monaten rund 120.000 Aktivierungen mit neuem Webservice
- Halbes Jahr PIN-Rücksetzdienst und Aktivierungsdienst für Personalausweis und eID-Karte
- Deutlich höhere Nachfrage als erwartet
- Aktivieren des Online-Ausweises und Erhalt neuer PIN ohne Termin in der Behörde
Berlin, 9. August 2022 — Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst für den Online-Ausweis des Personalausweises und der eID-Karte für EU-Bürgerinnen und -Bürger, vor sechs Monaten eingeführt, kommt gut an: Seit Anfang Februar bestellten über 198.000 Personen eine neue PIN, rund 120.000 Online-Ausweise wurden seitdem aktiviert. „Der PIN-Rücksetzdienst wird deutlich stärker genutzt als erwartet, dabei steigt die Nutzung seit Einführung stetig an“, sagt Thomas Löer, Leiter Geschäftsfeld German ID-Systems der Bundesdruckerei GmbH. „Er bietet einen echten Mehrwehrt und entlastet Behörden wie Bürger, da der bisher notwendige Gang zum Amt entfällt.“
Für viele behördliche und geschäftliche Online-Dienste wird ein digitaler Identitätsnachweis benötigt. Dafür gibt es den Online-Ausweis im Chip des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels und der eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU. Die Nutzung erfolgt mit einer selbstgewählten, sechsstelligen PIN. Doch viele Nutzende haben ihren Online-Ausweis noch nicht aktiviert oder wissen ihre PIN nicht mehr.
Rasche Abhilfe schafft in solchen Fällen seit Februar 2022 die Website www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de, die von der Bundesdruckerei GmbH im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) betrieben wird. Hier kann mit wenigen Schritten der PIN-Rücksetzbrief bestellt werden. Er wird aus Sicherheitsgründen, ähnlich wie Zugangsdaten für das Online-Banking, per Post persönlich zugestellt. Nach Erhalt kann die Online-Ausweisfunktion aktiviert und eine neue PIN gesetzt werden. „Der kostenlose PIN-Rücksetzdienst vereinfacht die Aktivierung des Online-Ausweises sehr“, so Löer. Dies ist insbesondere erfreulich mit Blick auf die digitalen Verwaltungsdienstleistungen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG).
Benötigt werden für die Nutzung des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes ein gültiger Personalausweis oder eine gültige eID-Karte, ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät, die kostenlose AusweisApp2 des Bundes für die sichere Verbindung zwischen Dokument und Smartphone oder Computer sowie eine Meldeadresse in Deutschland. Ein Erklärvideo und weitere Hilfen gibt es unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. Informationen über den Online-Ausweis und über 175 Anwendungsbeispiele gibt das BMI auf www.personalausweisportal.de.